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Maturakurs
Über die Lektion

👀 Das Wichtigste auf einen Blick: 

Bezugskosten (Wareneinkauf):

– Werden auf demselben Konto wie der Einkauf selbst verbucht (5000 HW-Einsatz)
– Erhöhen den Einstandspreis

Versandkosten (Warenverkauf):

– werden auf ein eigenes Aufwandskonto verbucht 
– Frachtkosten auf 7300 Ausgangsfrachten 20% 
– Postgebühren auf 7310 Postgebühren 20% bzw. 7311 Postgebühren 0%

Steuerfreie Postsendungen:

– Briefe unter 2kg 
– Pakete unter 10kg 
– insofern keine EMS-Sendung (Express Mail Sendung)

Ab Werk = Ware ist auf dem Produktionsgelände auf eigene Kosten abzuholen 

Frei Haus = Ware wird kostenfrei bis zur Haustüre geliefert

🕺 Schau dir auch den Schummelzettel unter „Übungsdateien“ an!

Transkript

Für den Transport von Handelswaren fallen Kosten an. In der Buchhaltung spricht man von Bezugskosten und Versandkosten. In diesem Video schauen wir uns an, wann Bezugs- und Versandkosten anfallen und wie sie verbucht werden. Außerdem klären wir, was die Vertragsklauseln ab Werk und frei Haus bedeuten.

Bezugskosten entstehen einem Unternehmen beim Einkauf von Waren. Zum Beispiel für den Transport, für den Zoll oder für eine Transportversicherung. Der Unternehmer zahlt sozusagen für den Bezug der gekauften Ware. Versandkosten entstehen einem Unternehmen beim Verkauf von Waren. Er bezahlt für den Versand der verkauften Ware an den Kunden. 

Bezugskosten können auf das gleiche Konto wieder der Einkauf selbst, also das Konto 5000 Handelswareneinsatz verbucht werden. Bezugskosten erhöhen den Wert der Ware. Sie erhöhen den sogenannten Einstandspreis. Der Einstandspreis ist der Einkaufspreis plus die Bezugskosten. Buchungsgrundlage für die Buchung von Bezugskosten kann eine Eingangsrechnung, ein Kassabeleg, ein sonstiger Beleg sein, je nachdem wie bezahlt wird. Der Buchungssatz für Bezugskosten lautet also 5000 Handelswareneinsatz mit 2500 Vorsteuer an das entsprechende Zahlungsmittelkonto haben. Die Gewinnauswirkung ist aufgrund des Aufwands negativ. 

Ausnahme hier sind umsatzsteuerfrei Bezugskosten, das ist zum Beispiel bei einer Postbeförderung von Briefen bis zu zwei Kilogramm, bei Paketen bei einem Transportgewicht bis zu 10 kg, oder bei der Beförderung in Drittländer, also nicht die EU Länder der Fall. Hier werden die Bezugskosten dann ohne Vorsteuer verbucht. Versandkosten werden als Aufwände auf ein eigenes Konto verbucht. Buchungsgrundlage für Versandkosten kann eine Eingangsrechnung, ein Kassabeleg, oder ein sonstiger Beleg sein. Wieder je nachdem wie bezahlt wurde. Frachtkosten, also Kosten für Transportunternehmen, werden auf dem Konto 7300 Ausgangsfrachten 20% verbucht. Der Buchungssatz lautet dann 7300 Ausgangsfrachten 20% mit 2500 Vorsteuer an das Zahlungsmittelkonto im Haben. Gewinnauswirkung ist aufgrund des Aufwands natürlich negativ. 

Wird die Ware per Post versendet, wird die Waren auf ein eigenes Konto verbucht. Und zwar auf das Konto 7310 Paketgebühren 20% oder auf das Konto 7311 Paketgebühren 0%. Von der Umsatzsteuer befreit sind per Post verschickte Briefe bis zu zwei Kilogramm, und Pakete bis zu zehn Kilogramm. Diese sind dann mit 7311 Paketgebühren 0% ohne Vorsteuer an das Zahlungsmittelkonto im Haben zu buchen. Mit 20% Vorsteuer zu verbuchen sind dann eben Briefe über zwei Kilogramm, Pakete über 10 kg, und alle EMS Sendungen. Das sind Express Mail Sendungen also Expresslieferungen unabhängig vom Gewicht. Diese sind dann mit 7310 Paketgebühren 20 %, 2500 Vorsteuer an das entsprechende Zahlungsmittel im Haben zu verbuchen. 

Wichtig im Zusammenhang mit Bezugs- und Versandkosten ist es auch die Begriffe „ab Werk“ und „frei Haus“ zu kennen. Diese Klauseln geben nämlich Hinweis darüber, wer für den Transporter Ware aufkommen muss. Der Verkäufer oder der Käufer. „Ab Werk“ bedeutet, dass die Ware auf dem Produktionsgelände auf eigene Kosten abzuholen ist. 

Kauft also ein Unternehmen bei einem Lieferanten Waren „ab Werk“ ein, bedeutet das, dass sich der Unternehmer selbst um den Transport kümmern muss und die damit verbundenen Kosten auf dem Handelswareneinsatzkonto verbuchen muss. Verkauft ein Unternehmer Waren „ab Werk“ heißt das, dass er die Ware nicht an den Kunden versendet und sich dieser selbst um den Bezug kümmern muss. Dem Unternehmer entsteht in diesem Fall kein Aufwand. 

„Frei Haus“ bedeutet, dass die Ware kostenfrei bis zur Haustür geliefert wird. Kauft ein Unternehmer Waren „frei Haus“ ein, entstehen ihm keine Bezugskosten. Verkauft ein Unternehmer Waren an einen Kunden „frei Haus“ entstehenden dem Unternehmer Versandkosten, die er als Aufwand zu verbuchen hat.

Übungsdateien
1_Wareneinkäufe und Warenverkäufe Schummelzettel.pdf
Größe: 290,09 kB
Beteilige dich an der Unterhaltung